Glossar A
Arbeiter- und Soldatenräte
Gewählte Selbstverwaltungsorgane der Arbeiter und Soldaten, die im Gegensatz zum parlamentarischen System Gesetzgeber, Regierung und Gerichte in einem bilden und somit nicht der Gewaltenteilung unterliegen. Unterliegen einem imperativem Mandat, sind mithin der Basis direkt verantwortlich, an deren Weisungen gebunden und jederzeit abrufbar. Traten zuerst in der russischen Revolution von 1905 auf; später auch im Zuge der Novemberrevolution in Deutschland und in der Oktoberrevolution 1917 in Rußland.